Ihre Brücke zur Europäischen Union.
Benennung eines EU-Vertreters
Wenn Ihr Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet ist, einen Vertreter in der Union zu benennen, leiten wir Sie gerne durch alle hierfür notwendigen Schritte. Als Ihr EU-Vertreter übernimmt Enobyte die folgenden Aufgaben:
- Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen bei der Erfüllung aller Anforderungen
- Führen des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Anlaufstelle für Anfragen von Aufsichtsbehörden und Betroffenen in der EU / dem EWR
- Weiterleitung und ggf. Übersetzung (Deutsch/Englisch/Japanisch) von Anfragen an das Unternehmen
Wann braucht mein Unternehmen einen Vertreter in der Union?
Für viele Unternehmen, die ohne europäische Niederlassung Daten aus der EU oder dem EWR verarbeiten, ist die Benennung eines Vertreters in der Union gesetzlich vorgeschrieben. Das untenstehende Flowchart soll Ihnen eine erste Orientierung bieten.
Wenn Ihr Unternehmen keine Niederlassung in der EU hat, jedoch gezielt Waren oder Dienstleistungen für Personen in der EU anbietet, benötigen Sie einen Vertreter in der Union. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Unternehmen auf seiner Webseite Bezahlung in Euro anbietet, Werbemaßnahmen in der EU durchführt, oder seine Dienste auf Benutzung in der EU auslegt.
Auch wenn Ihr Unternehmen das Verhalten von Personen in der Union beobachtet, z.B. durch Standortanalyse oder Analyse des Nutzungsverhaltens in einer App, benötigen Sie einen Vertreter in der Union.
Hat Ihr Unternehmen eine Niederlassung in der EU, benötigen Sie keinen Vertreter in der Union, jedoch möglicherweise einen qualifizierten Datenschutzbeauftragten.
Weiterhin ist zu beachten, dass das Vereinigte Königreich nach seinem Austritt aus der Europäischen Union seine eigenen Datenschutzgesetze im Rahmen der UK General Data Protection Regulation (UK GDPR) umgesetzt hat. Daher brauchen Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs haben, aber in dessen Markt tätig sind, statt eines EU-Vertreters einen Vertreter im Vereinigten Königreich. Gegebenenfalls sind auch Vertreter in beiden Ländern erforderlich, wenn Ihr Unternehmen weder im Vereinigten Königreich noch in der Europäischen Union niedergelassen ist, jedoch gezielt Waren oder Dienstleistungen für Personen in beiden Regionen anbietet bzw. in beiden Regionen das Verhalten von Personen beobachtet. Enobyte unterstützt Sie gerne aus einer Hand mit Vertretern in der EU und UK.
Was sind die nächsten Schritte?
Haben Sie festgestellt, dass Ihr Unternehmen einen EU-Vertreter benötigt, unterstützen wir Sie gerne mit unserem erfahrenen Team auf Deutsch, Englisch oder Japanisch.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir werden die nötigen Schritte einleiten, um Ihr Unternehmen bestmöglich in der EU zu repräsentieren, darunter:
- Einrichtung eines sicheren Kommunikationskanals
- Anpassung Ihrer Datenschutzhinweise
- Prüfung Ihrer aktuellen Datenverarbeitung
- Erstellung/Optimierung Ihres Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten