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Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragte (DSB) unterstützen Unternehmen bei der reibungslosen Umsetzung und Einhaltung der DSGVO. Wir stellen Ihrem Unternehmen europaweit ein erfahrenes Team von mehrsprachigen, zertifizierten Datenschutzbeauftragten zur Seite. Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, einen DSB zu benennen oder beim Navigieren der DSGVO einfach auf der sicheren Seite sein wollen, profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit.
Wann braucht mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Für viele Unternehmen, die Daten aus der EU oder dem EWR verarbeiten, ist die Benennung eines DSB gesetzlich vorgeschrieben. Die genauen Bestimmungen unterscheiden sich innerhalb der EU von Land zu Land. Das untenstehende Flowchart soll Ihnen eine erste Orientierung bieten.
Grundsätzlich muss ein DSB benannt werden, wenn durch Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten Betroffener in der EU entsteht. Dieses kann durch systematische Überwachung (z.B. kontinuierliches GPS-Tracking von Dienstwagen), aber auch durch die umfangreiche Verarbeitung sensibler Daten (z.B. Apps zum Aufzeichnen von Gewohnheiten/Ernährung/Fitness/Schlaf etc.) vorliegen. Zu sensiblen Daten zählen insbesondere ethnische Herkunft, religiöse, politische und weltanschauliche Überzeugung, biometrische, genetische und gesundheitliche Daten, sowie Daten zur sexuellen Orientierung oder zum Sexualleben.
Des Weiteren kann die Nutzung von AI-Technologie (bspw. machine learning, neural networks, generative adversarial networks, large language models), sowie der Umgang mit Daten Minderjähriger oder Daten zu Straftaten zu einem hohen Risiko führen.
Deutschland wird aufgrund der unter den europäischen Mitgliedsstaaten strengsten Regelung zur Benennung eines DSB im Flowchart gesondert abgefragt. Hier ist ein DSB bereits erforderlich, sobald mindestens 20 Mitarbeiter ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (dies ist in der Regel bereits bei regelmäßiger E-Mail Kommunikation gegeben).
Unternehmen ohne Niederlassung in der EU benötigen unabhängig von der Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten oftmals einen Vertreter in der Union.
Was macht ein Datenschutzbeauftragter?
Datenschutzbeauftragte haben nach Artikel 39 DSGVO unter anderem folgende Pflichtaufgaben:
- Unterrichtung und Beratung des Unternehmens und der Mitarbeiter zur DSGVO und sonstigen Datenschutzvorschriften
- Überwachung der Einhaltung aller Datenschutzvorschriften
- Beratung zur Datenschutz-Folgenabschätzung
- Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden
Was Enobyte besonders macht
Die Datenschutzbeauftragten von Enobyte übernehmen darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Aufgaben.
So unterstützen wir Sie bei Datenschutzvorfällen (z.B. Datenverlust, Ransomware, Diebstahl, Phishing), sowie bei der Durchführung von Risikoabschätzungen zu Vorhaben und Infrastruktur in Ihrem Unternehmen. Gerne begleiten wir Sie auch bei der Planung und Durchführung neuer IT-Projekte. Dabei fungieren wir als direkte Ansprechpartner des Managements und koordinieren alle notwendigen Maßnahmen mit den verschiedenen Abteilungen. Sollen neue Dienstleister beauftragt werden, prüfen wir diese für die Sicherheit Ihres Unternehmens auf Datenschutzkonformität. Des Weiteren sorgen wir durch regelmäßige Prüfung und Aktualisierung der Datenschutz- und IT-Sicherheitsrichtlinien und durch jährliche Schulungen Ihrer Mitarbeiter auf Deutsch, Englisch oder Japanisch dafür, dass Sie in Sachen Datenschutz immer auf dem neusten Stand sind.
Zu den Vorzügen unseres externen DSB-Services zählen außerdem:
- Keine für das Unternehmen schädlichen Interessenkonflikte
- Langjährige Erfahrung aus verschiedenen Unternehmen und Branchen
- Gute Vernetzung in Datenschutz- und IT-Verbänden
- 24/7 Verfügbarkeit bei Vorfällen, auch an Sonn- und Feiertagen
- Geübter und professioneller Umgang mit Krisensituationen